Formalitäten
Zur Einleitung einer Psychotherapie genügt Ihre Versichertenkarte.
In diesem Fall wird beim ersten Besuch im Quartal einmalig die Praxisgebühr von 10.- Euro fällig. Sie erhalten dafür von mir eine Überweisung zu Ihrem Hausarzt oder Facharzt, so daß Sie dort keine Praxisgebühr entrichten müssen. Falls Sie jedoch schon bei einem Arztbesuch im aktuellen Quartal eine Praxisgebühr bezahlt haben, ersparen Sie sich eine weitere Praxisgebühr, wenn Sie in diesem Fall eine Überweisung mitbringen.Da ich nicht nur Psychotherapeut sondern auch Arzt bin, benötigen Sie weder eine Überweisung noch müssen Sie sich vorab einer körperlichen Untersuchung durch den Hausarzt unterziehen. Nach der ersten Sitzung, die ebenfalls zu Lasten der Krankenkasse geht, muß eine Psychotherapie beantragt werden. Probesitzungen werden von der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen leider nicht mehr vergütet. Der Psychotherapieantrag wird ebenfalls bei mir gestellt. Sie müssen sich nicht mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. Normalerweise muß der Therapeut bei der Krankenkasse einen ausführlichen Bericht über Biographie, Charakter und Beschwerden des Patienten einreichen, den diese an einen Gutachter weiter leitet, der dann feststellt, ob eine Psychotherapie angebracht ist. Da ich für die Durchführung einer Kurzzeittherapie vom Gutachterverfahren befreit bin, entfällt dieser Vorgang zunächst, so daß Sie auf jeden Fall 25 Sitzungen genehmigt bekommen. Nur wenn eine Therapie verlängert werden soll, ist die Einschaltung eines Gutachters notwendig.
Für eine tiefenpsychologische Psychotherapie werden maximal 80 Sitzungen genehmigt. Danach können zwei Jahre lang keine weiteren Sitzungen auf Kosten der Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Meine zusätzliche Qualifikation als Psychiater ermöglicht es mir jedoch, auch nach Ablauf der Psychotherapie weiter eine niederfrequente Betreuung im Rahmen der psychiatrischen Kassenleistungen anzubieten.
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